Bei Umbauten und Neubauten ist ein Nachweis nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) notwendig. Bei diesen Berechnungen
fließt sowohl die Bauweise des Gebäudes als auch die Anlagentechnik
mit ein.
Im Gegensatz zu vielen Standard-Berechnungen können wir detaillierte
Nachweise liefern, die auch komplizierte und "ausgefallene"
Anlagentechnik berücksichtigt. Eine detaillierte Berechnung der
U-Werte ist natürlich ebenso selbstverständlich.
Wir können Ihnen auch Nachweise für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 anbieten, wie sie in der letzten Novellierung der EnEV vom Juli 2007 gefordert werden.